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    Wissenswertes über Storz-Kupplungen

    Storz ist eines der weitest verbreiten Kupplungssystemen.


    Storz ist eines der weitest verbreiten Kupplungssystemen. Mit Grössen von 1“- bis 12“ bietet die Storz- Kupplung auch eine grosse Grössenvielfalt. Die Kuppelelemente sind bei diesem Kuppelsystem geschützt wodurch die Kupplung sehr belastbar ist. Die Handhabung ist einfach. Durch eine 120° Drehung wird sie ent- oder gekuppelt. Das System ist in verschiedenen Materialien erhältlich und bietet so auch einen Branchenübergreifenden Einsatz. Folgende Masse sind für die Bestimmung des richtigen Artikels nötig:

    LW = Lichte Weite (Schlauchdurchmesser)

    L = Länge

    KA = Knaggenabstand


    Die Kupplungen werden aus verschiedenen Materialien gefertigt.

    Wir empfehlen:
    Unsere fertig eingebundenen Flachschläuche sind mit geschmiedeten Kupplungen versehen. Sie sind bruchfester als andere.
    Zudem wählen wir Kupplungen mit langen Tüllen. Nach einem Abriss kann der Schlauch mit Briden neu eingebunden und wiederverwendet werden.
    Bei kurzen Tüllen ist dies nicht möglich.


    Für den Trinkwasserbereich gelten nicht nur für die Schläuche spezielle Bestimmungen. Auch die Armaturen müssen dem wertvollen Medium Rechnung tragen.

    Wir empfehlen:
    Storz- Kupplungen aus Messing mit speziellen Dichtungen für Trinkwasser.

                                



    Vergleich zwischen gegossenen und geschmiedeten Knaggenteilen

    Die untenstehenden Grafiken zeigen eindrucksvoll den Unterschied zwischen gegossenen („Industrie-Ausführung“) und geschmiedeten Knaggenteilen (DIN-Ausführung).

     Erkennbar sind die extrem niedrigen Festigkeitswerte der Guss-Kupplungen (gefährlicher Sprödbruch). Wir raten von der Verwendung solcher gegossenen Kupplungen aus Sicherheitsgründen ab (Achtung: Produkt-Haftungsgesetz).

    Zerreissprobe

    Gegossene Knaggenteile                     Geschmiedete Knaggenteile


    Die Gummischwarz AG bietet aus Sichrheitsgründen nur Storz mit geschmiedeten Knaggenteilen (DIN-Ausführung) an.



    Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG


    Konformitätsbescheinigung
    für STORZ-Kupplungen mit geschmiedeten Knaggenteilen


    Nach Artikel 3 Absatz 3 der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/*G müssen druckhaltende Ausrüstungsteile, die - in Abhängigkeit vom Medium umd dem maximal zulässigen Druck (PS) - höchsten die untenstehenden Grenzwerte erreichen, in Übereinstimmung mit der in Deutschland geltenden guten Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden, damit gewährleistet ist, dass sie sicher verwenden werden können.

    Diese Druckgeräte müssen mit dem Kennzeichen des Herstellers versehen werden und dürfen keine CE-Kennzeichnung tragen.

    Als wasserführende Armaturen (Flüssigkeiten II) mit Nenndruck PN 16 fallen unsere Storz-Kupplungen mit DN > 312,5 mm unter obigen Artikel.

    Hiermit bescheinigen wir, dass unsere Storz-Kupplungen mit geschmiedeten Knaggenteilen oben aufgeführte Anforderungen der Druckgeräte-Richtilinie 97/23/EG erfüllen.


    Bei Vewerdung unserer Kupplungen in Verbindung mit ungefährlichen Gasen und einer Nennweite über DN 62,5 mm bzw. gefährlichen Flüssigkeiten und einer Nennweite über DN 125 mm möchten wir Sie bitten, zwecks weiterer Vorgehensweise, sich mit uns in Verbindung zu setzen.